Berufshaftpflicht » Praxisvertretungen - Arzthaftpflicht

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SONSTIGE RISIKEN
Berufshaftpflicht Praxisvertretung Vergleich

Arzthaftpflicht Praxisvertretung

Beitrag ab € 154,70
Praxisvertretung
ambulant konservativ
Deckung
€ 5 Mio
€ 7,5 Mio
Versicherer
75 Tage
154,70
243,95
Berufshaftpflicht HDI
» Gültig für alle Fachgebiete «
Für längere Vertretungen und /oder
ambulant operative Vertretungen
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Arzthaftpflcht Praxisvertretungen

Info Praxisvertretung

Die Übernahme einer Praxisvertretung ist in der Regel nur eine vorübergehende Tätigkeit.
Wer sich auf die Absicherung durch die Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers verlässt, sollte dessen Versicherungsvertrag genau prüfen.
Zumeist ist die vorübergehende Vertretung nicht durch den Praxisinhaber mitversichert und so ist die eigene Berufshaftpflicht Praxisvertretung unbedingt erforderlich.
Der Vertreter erhält durch seine Berufshaftpflicht Praxisvertretung außerdem einen passiven Rechtsschutz. Kommt es also zu einem Schadenfall während der Vertretungszeit, für den der Geschädigte den Versicherten in Anspruch nehmen will, gewährleistet die Berufshaftpflicht die Kostenübernahme der juristischen Vertretung im Rechtsstreit. Abhängig vom Tarif besteht zudem meist ein erweiterter Strafrechtsschutz bei behördlichen Ermittlungsverfahren.

Abgrenzung und Umfang

Mitversicherung von Praxisvertretungen
Der Umfang der mitversicherten Praxisvertretungen hängt vom jeweiligen versicherten Risiko bzw. der gewählten Tarifvariante ab, sodass eine generelle Aussage hierzu nicht möglich ist.
Bei den niedergelassenen Ärzten z. B. sind Praxisvertretungen mengenmäßig nicht begrenzt und prämienfrei mitversichert.
Bei der von den angestellten Fachärzten oft gewählten Tarifvariante „nur gelegentliche außerdienstliche ambulante Tätigkeit“ sind unter anderem gelegentliche Praxisvertretungen prämienfrei mitversichert; unter „gelegentlich“ verstehen wir bis zu drei Dienste im Monat.
Der Tarif "gelegentliche ärztliche Nebentätigkeiten" bietet derzeit nur bei HDI Schutz für die Praxisvertretung. Allerdings nur ambulant konservative Vertretungen.
Das sogenannte „Ärztliche Restrisiko“ umfasst ebenso keine Praxisvertretungen, sondern nur Erste-Hilfe-Leistungen bei Notfällen/Behandlungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis.
Ein spezieller Tarif für Praxisvertretungen versichert den Praxisvertreter wahlweise für bis 22 Tagen, 30 Tagen, 3 Monaten im Jahr, alternativ bis zu 6 Monaten.
Berufshaftpflicht Praxisvertretung Arzthaftpflicht

Berufshaftpflicht Praxisvertretungen

Welche Schäden sind versichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Praxisvertretungen bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren sind Risiken im Privat- u. Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- u. Bekanntenkreis. Außerdem sind gelegentliche außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten mitversichert.
Da ein Haftungspotenzial für jeden Arzt vorhanden ist, sollte sich jeder gegen diese Haftungsrisiken absichern, um nicht in einem Schadenfall mit seinem privaten Vermögen zu haften.

Praxisvertretung

Berufshaftpflicht Praxisvertretung
Berufshaftpflicht → Praxisvertretungen
Vergleich Kosten / Leistungen
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